Ambulante Familienhilfe
Unser tägliches Leben konfrontiert uns mit zahlreichen Herausforderungen. Nicht selten fühlen sich Eltern, Kinder oder Jugendliche oft unverschuldet am Ende ihre Kräfte und benötigen pädagogische Unterstützung im häuslichen Umfeld. Das Jugendamt bietet mit den Hilfen zur Erziehung (§27 ff SGB VIII) und der Hilfe für junge Volljährige (§41 SGB VIII) verschiedene Maßnahmen, die Familien und Jugendliche Hilfe bieten können. Ziel ist es dabei, Ressourcen im bestehenden System zu fördern und Lösungen für Probleme zu finden. Jugendliche erhalten Hilfe in der Verselbstständigung und beim Umgang mit den Herausforderungen des Erwachsenwerdens.
Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
Unsere tägliche Arbeit in den Familien gestaltet sich abwechslungsreich und stets am Bedarf der Familie orientiert. Unterstützung im Umgang mit Behörden, medizinischen Einrichtungen und Schulen oder Kindergärten gehört ebenso zu unseren Aufgaben, wie das Vermitteln von Erziehungskompetenzen an die Eltern. Große Bedeutung hat auch die direkte Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Gemäß unserer Zielsetzung verbringen wir dafür viel Zeit in der freien Natur und mit erlebnispädagogischen Aktionen, sodass die meisten Kinder und Jugendlichen den Terminen mit Begeisterung entgegensehen. So gelingt uns ein guter Beziehungsaufbau zu den jungen Menschen und die Familien dürfen uns als zuverlässige Ansprechpartner erleben.
Erziehungsbeistand (§ 30 SGB VIII)
Wird eine Erziehungsbeistandschaft eingerichtet, steht das Kind oder der/die Jugendliche im Fokus. Dieser wird von einer (sozial-)pädagogischen Fachperson in seiner individuellen Entwicklung durch regelmäßige Termine begleitet und unterstützt. Gemeinsame Aktivitäten fördern den Beziehungsaufbau, Schwierigkeiten und Probleme können individuell gelöst und neue Perspektiven für das Leben geschaffen werden. Fachgerecht wird der/die Jugendliche durch herausfordernde Phasen begleitet und bei wichtigen Zukunftsentscheidungen (Berufswahl, Loslösung vom Elternhaus) begleitet. Es erfolgt bei Bedarf eine enge Zusammenarbeit mit dem sozialen Umfeld wie z.B. Eltern, Lehrern, Therapeuten und Vereinen.
Hilfe für junge Volljährige
Bei akutem Bedarf, kann die Hilfe auch nach dem 18. Lebensjahr fortgesetzt werden. In der Regel wird die Hilfe bis zum 21. Lebensjahr gewährt, in Einzelfällen ist es gesetzlich möglich bis maximal zum 27. Geburtstag Unterstützung zu erfahren.